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Alternative Worlds

Alternative Worlds

Das Märchen vom Link-Urteil Das Märchen vom „Link-Urteil“ Unzählige Webmaster und -mistressen distanzieren sich in Deutschland auf ihren eigenen Seiten mit typischen Standardklauseln pro forma von anderen Netzangeboten - und erreichen damit das Gegenteil: über Sinn und Unsinn allgemeiner Distanzierungen von Inhalten fremder Internetseiten. Das Netz der Netze ist bekannt für eine Eigenart, die der Volksmund seit jeher als „Klatsch & Tratsch“ bezeichnet: Nachrichten verbreiten sich über das Internet in Windeseile - und mit der Nachrichtenübermittlung verbunden ist oft auch ein Effekt, bekannt unter dem Namen "Stille Post": Durch die vielfache Weitergabe ein- und derselben Nachricht wird ihr ursprünglicher Informationsgehalt immer weiter variiert und mitunter sogar verfälscht. Schlimmer ist eigentlich nur noch, wenn die ursprüngliche Meldung selbst schon eine Fälschung war. So oder so ähnlich kann man es mittlerweile auf vielen Seiten lesen, deren Basis im bundesrepublikanischen Hoheitsbereich angesiedelt ist.

Abschied vom Westen | Technology Review Erwartungsgemäß ist der Weltuntergang vor einer Woche ausgefallen. Wer nun schadenfroh über den geballten Unsinn von Esoterikern lacht, sollte dennoch auf der Hut sein – und den Report "Global Trends 2030" des National Intelligence Council lesen. "Der Machtgewinn von Individuen und die Auflösung von Macht zwischen Staaten und von Staaten hin zu informellen Netzwerken wird drastische Auswirkungen haben, wird insgesamt den historischen Aufstieg des Westens seit 1750 rückgängig machen", schreibt der amerikanische National Intelligence Council (NIC) in seinem kürzlich erschienenen Report "Global Trends 2030: Alternative Worlds". Hatte bereits der Vorgängerreport vor vier Jahren erstmals das Ende der US-Dominanz in der Weltpolitik für möglich gehalten, so sind sich die NIC-Analysten jetzt sicher: Die "Pax Americana" ist in jedem Szenario vorbei. Für die NIC-Analysten ist diese Entwicklung eine von sieben tektonischen Verschiebungen, die nur zum Teil in älteren Reports auftauchten.

Ableism Definition[edit] Campbell draws a distinction between disablism and ableism. Disablism, she notes, has been the traditional focus of study within the field of disability studies. Campbell acknowledges that the concept of ableism is, as of 2009, not clearly defined in the literature and has "limited definitional or conceptual specifity". A network of beliefs, processes and practices that produces a particular kind of self and body (the corporeal standard) that is projected as the perfect, species-typical, and therefore essential and fully human. In many circles, there is disagreement as to how to refer to themselves and if referring to themselves as "disabled" counts as internalized ableism. Harpur argues that the term ableism is a powerful label that has the capacity to ameliorate the use of negative stereotypes and facilitate cultural change by focusing attention on the discriminator rather than on the victim or impairment.[10] United Kingdom[edit] The legal definition of disability is:

Email disclaimer An email disclaimer is a disclaimer, notice or warning which is added to an outgoing email and so forms a distinct section which is separate from the main message.[1][2] The reasons for adding such a disclaimer include confidentiality, copyright, contract formation, defamation, discrimination, harassment, privilege and viruses.[3] Since the disclaimer is usually attached at the end, it will not be noticed until after everything else, so cannot prevent any virus infection or other damage nor restore confidentiality. The Economist reports that people have long stopped paying attention to disclaimers, claiming they are not legally enforceable.[4] However, one attorney concluded that email disclaimers been found to have legal effect in numerous published court opinions throughout the United States, though their effect when used below signature lines may be limited.[5] Issues frequently dealt with in email disclaimers[edit] Confidentiality[edit] Contract[edit] Copyright[edit] Viruses[edit]

Dänemark: Vorratsdatenspeicherung wenig hilfreich Die Vorratsdatenspeicherung ist vor allem bei der Aufklärung von Straftaten im Internet nicht hilfreich. Das geht aus einem Bericht hervor, den das dänische Justizministerium nun vorgelegt hat. Das sogenannte Session Logging, also das Protokollieren von Onlinesitzungen von Nutzern, habe vielmehr "schwere praktische Probleme hervorgerufen", heißt es in der Analyse auf Basis der fünfjährigen Erfahrung. Die Vorratsdatenspeicherung hat in Dänemark nicht viel gebracht. Von einem Zwangsgeld für jeden Tag des damals noch andauernden Rechtsverstoßes sah der EuGH 2010 ab. Brüssel hatte Schweden in der Zwischenzeit erneut vor den EuGH zitiert und angegeben, dass Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist durch das Versäumnis "negative Auswirkungen für den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation und die Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit der Polizei- und Justizbehörden in Fällen schwerer Kriminalität zu befürchten" seien.

Von unbeweglich bis gefühlsecht: Prothesen einst und heute Der Verlust von Gliedmaßen ist für Körper und Seele ein erschütterndes Erlebnis - nicht zuletzt, weil Beweglichkeit und Bewegung maßgeblich die Lebensqualität bestimmen. Mittlerweile können Prothesen dazu beitragen, Lebensfreude und Mobilität zurück zu erlangen. Das war nicht immer so. Bis ins 16. Erst nach 1600 entwickelte man gefederte Prothesenfüße und einfache Kniegelenke. Seit den 1970er Jahren lassen sich Prothesen nach dem Baukastenprinzip zusammensetzen. ... die mit Schaumstoff verkleidet werden kann. Ein Orthopädietechniker baut die Einzelteile dann zu einer individuellen Prothese zusammen. Für manch einen ist es wichtig, gut stehen und sicher gehen zu können, ... ... andere mögen es eher sportlich. Dreh- und Angelpunkt der Beinprothese ist das Knie. Die Feinmechanik hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. ... das mitunter leistungsfähiger ist als gesunde Gliedmaßen. Andernorts sind es oft Kriegsverletzungen, die zum Verlust von Gliedmaßen führen.

Disclaimer This is a volleyball court in a business park in Goleta, California, USA. A disclaimer is posted on the sign standing at the right hand side of the volleyball court. A disclaimer is generally any statement intended to specify or delimit the scope of rights and obligations that may be exercised and enforced by parties in a legally recognized relationship. A disclaimer may specify mutually agreed and privately arranged terms and conditions as part of a contract; or may specify warnings or expectations to the general public (or some other class of persons) in order to fulfill a duty of care owed to prevent unreasonable risk of harm or injury. The presence of a disclaimer in a legally binding agreement does not necessarily guarantee that the terms of the disclaimer will be recognized and enforced in a legal dispute. Tort law[edit] Sign on bridge, warning: "Use at own risk" Disclaimer of liability for "equine professionals" (Indiana) Patent law[edit] Estate law[edit] Literature[edit]

Hintergrund / FAQ Was spricht gegen eine Protokollierung? Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: "Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist." Datenschutz ist Freiheitsschutz. Wird das Internet dadurch zum rechtsfreien Raum? Ja. Nein. Wie ist die Rechtslage? 1.

Orthese Orthesenschuhe Unterschenkel-Orthese und Einlegekeile (Hartschalenmodel mit Klettverschluss und aufpumpbaren Luftkammern, linker Unterschenkel). Diese dynamische Extensionsschiene unterstützt Übungen zur Rehabilitation der Strecksehnen: Die Finger werden aktiv gebeugt und passiv durch Federzüge wieder gestreckt. Eine Orthese ist ein medizinisches Hilfsmittel, das zur Stabilisierung, Entlastung, Ruhigstellung, Führung oder Korrektur von Gliedmaßen oder des Rumpfes[1] eingesetzt wird und industriell oder durch einen Orthopädietechniker oder Orthopädieschuhtechniker auf ärztliche Verordnung hin hergestellt wird. Klassifikation[Bearbeiten] Orthesen werden nach ihrer Funktion und nach dem Ort der Anwendung klassifiziert. Bei Sportverletzungen werden Orthesen zur Gelenkstabilisierung (beispielsweise nach einer Kreuzbandplastik) eingesetzt. Siehe auch[Bearbeiten] Weblinks[Bearbeiten] Orthesen in der REHADAT-Datenbank Hilfsmittel Einzelnachweise[Bearbeiten]

Disclaimer Der Begriff Disclaimer wird im Internet-Recht als Fachausdruck für einen Haftungsausschluss verwendet. Dabei kommen Disclaimer vorwiegend in E-Mails und auf Webseiten vor. Er stammt ursprünglich vom englischen „to disclaim“ ab, was soviel bedeutet wie „abstreiten“ oder „in Abrede stellen“. E-Mail-Disclaimer[Bearbeiten] Rechtliche Bewertung[Bearbeiten] Allerdings dürften solche E-Mail-Disclaimer nach überwiegender Ansicht unter Juristen unwirksam sein. Erstens ist es sehr schwierig, einen Dritten zu veranlassen, Gelesenes zu vergessen. Website-Disclaimer[Bearbeiten] Gründe für Distanzierungen[Bearbeiten] Distanziert man sich von Links, so stellt sich die Frage, warum man sie überhaupt angibt. Gründe, sich vom Link zu distanzieren, jedoch diesen zu belassen, kann es allerdings mehrere geben: Der letzte Punkt der Aufzählung dürfte dabei zugleich der wichtigste sein. Rechtliche Bewertung[Bearbeiten] In rechtlicher Hinsicht ist ein solcher Disclaimer kaum haltbar. Literatur[Bearbeiten]

Banking-Trojaner Carberp: Gestern 50.000 US-Dollar, heute gratis im Netz Im Netz kursiert offenbar der Quellcode des Online-Banking-Trojaners Carberp – eines der teuersten und leistungsfähigsten Vertreter seiner Gattung. Carberp soll dazu in der Lage sein, den Master Boot Record (MBR) der Festplatte zu infizieren, um sich der Entdeckung durch Virenschutzprogramme zu entziehen. Einer ersten Analyse zufolge ist das MBR-Modul tatsächlich Teil des rund zwei GByte großen Quellcode-Archivs. Ende vergangenen Jahres verlangten die Macher des wahrscheinlich leistungsstärksten Banking-Trojaners Carberp noch gut 40.000 US-Dollar für den Vollzugriff auf ihrer Schöpfung. Wollte man den Schädling mieten, wurden pro Monat Summen zwischen 2000 und 10.000 US-Dollar fällig, wie RSA seinerzeit in einem Blogbeitrag schrieb. Der Sourcecode wurde Anfang Juni für 50.000 US-Dollar angeboten. Das rund zwei GByte große Quellcode-Archiv enthält offenbar auch das Bootkit-Modul.

Restless-Legs-Syndrom Das Restless-Legs-Syndrom (RLS), englisch für Syndrom der ruhelosen Beine, auch Wittmaack-Ekbom-Syndrom oder Willis-Ekbom disease, ist eine neurologische Erkrankung mit Gefühlsstörungen und Bewegungsdrang in den Beinen, Füßen und weniger häufig auch in den Armen, oftmals einhergehend mit unwillkürlichen Bewegungen. Es wird zu den extrapyramidalen Hyperkinesien gerechnet. Im Deutschen spricht man von unruhigen Beinen, doch setzt sich auch umgangssprachlich zunehmend die Abkürzung RLS – manchmal aufgelöst zu „Rastloser Schlaf“ – als Krankheitsname durch. Das Syndrom gehört nach dem Klassifikationssystem für Schlafstörungen „International Classification of Sleep Disorders“ (ICSD-2) zu den schlafbezogenen Bewegungsstörungen.[1] Die Krankheitszeichen wurden in der 2. Symptome[Bearbeiten] Das RLS verursacht in Zuständen der Ruhe bzw. Die Häufung der Beschwerden abends und nachts (bei vielen Betroffenen grob im Zeitraum zwischen 22:00 und 4:00 Uhr) wird zirkadianen Rhythmen zugeschrieben.

Zulässigkeit von und Haftung für Hyperlinks Die Zulässigkeit von und Haftung für Hyperlinks ist ein Bereich des Internetrechts, der u. a. Bereiche des Wirtschaft-, Zivil-, Straf- und Urheberrechts tangiert. Hyperlinks sind die konzeptuellen Grundbestandteile jedes Hypertextes und damit auch des gesamten World Wide Web. auf die Art und den Umfang der Zulässigkeit des Anbringens von Hyperlinks, insbesondere im Internetdie Zulässigkeit des Anbringens von Hyperlinks an sich Definitionen[Bearbeiten] In der mittlerweile recht differenziert geführten juristischen Fachdiskussion wird zwischen verschiedenen prinzipiellen Formen der Verlinkung unterschieden: In allen rechtlich strittigen Kontexten kreist die Frage der Haftung für Hyperlinks letztlich immer darum, in welchem Maß der Verlinkende sich die Inhalte des Link-Ziels zu eigen macht; dies kann entweder urheberrechtlich unzulässig sein, oder auch eine Strafverfolgung bei Verlinkung auf illegale Inhalte zur Folge haben. Haftung für Inhalt des verlinkten Dokuments[Bearbeiten]

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